Informationen zum Verfahren zur Beschwerd­ebearbeitung

 

Wir nehmen Ihre Bedürfnisse sehr ernst. Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens unzufrieden sind, unzureichend Auskunft erhalten haben oder uns sonstige Kritik mitteilen möchten, informieren Sie uns bitte.

 

Einreichung der Beschwerde

 

Dies ist schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich – bitte wenden Sie sich an:

 

Partner Bank AG

Beschwerdemanagement

Goethestraße 1a, A-4020 Linz

 

Telefon: +43 732 69 65-0

Telefax: +43 732 66 67 67

E-Mail: compliance@partnerbank.at

 

Telefonische Erreichbarkeit:

 

Mo-Do 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Angaben zur Beschwerde

 

Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde benötigen wir Ihre Kunden- oder Depotnummer, sofern vorhanden. Ergänzend dazu bitten wir um Angabe Ihrer Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Telefonnummer sowie den Gegenstand Ihrer Beschwerde.

 

Eingangsbestätigung

 

Beim Beschwerdeeingang per Telefon werden Sie sofort darüber informiert, dass Ihre Anfrage bearbeitet wird und wir – sofern Ihr Anliegen nicht sofort gelöst werden kann – innerhalb von 7 Banktagen schriftlich auf Sie zukommen. Im Zuge des Telefongespräches kann auch erörtert werden, ob das Nachreichen von Unterlagen erforderlich ist.

 

Langt die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail ein, werden Sie nur dann über den Erhalt Ihres Anliegens informiert, falls die Bearbeitung länger als 7 Banktage in Anspruch nimmt oder noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

 

Bearbeitungsdauer

 

Da jede Beschwerde anders gelagert ist, bitten wir um Verständnis, dass wir keine pauschale Bearbeitungszeit angeben können. Wir sind jedoch bemüht, Ihr Anliegen binnen 7 Banktagen zu bearbeiten. Sollte eine Bearbeitung in diesem Zeitraum nicht möglich sein, informieren wir Sie über den Bearbeitungsverlauf.

 

Abschluss des Beschwerdeverfahrens

 

Sobald Ihre Beschwerde geprüft wurde, erhalten Sie schriftlich unsere Stellungnahme. Falls wir Ihrem Anliegen nicht oder nur teilweise nachkommen können, werden wir das in unserer schriftlichen Mitteilung erläutern.

 

Für den Fall, dass Sie mit der Entscheidung zu Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie sich an folgende Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS-Stellen) wenden:

 

•  die gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, siehe www.bankenschlichtung.at

•  die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, siehe www.verbraucherschlichtung.at

 

Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien wenden, oder die Ihrer Meinung nach bestehenden Ansprüche vor den ordentlichen Gerichten geltend machen.

Beschwerdeformular

 

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